Bayern will ausreisepflichtigen Asylbewerbern Leistungen kürzen

München (epd). Der bayerische Ministerrat hat am Dienstag eine Bundesratsinitiative zur Anspruchseinschränkung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen. Konkret sollen für ausreisepflichtige Asylbewerberinnen und Asylbewerber die Ansprüche auf Sozialleistungen um etwa die Hälfte gekürzt werden, sagte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) bei einer Pressekonferenz in München. Bisher würden Ausreisepflichtige bis zu dem Tag, an dem sie das Land verlassen, die vollen Leistungen erhalten.