Bayern erweitert Gema-Pauschalvertrag zur Entlastung des Ehrenamts

München (epd). Bayern erweitert den Gema-Pauschalvertrag auf alle Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Die Entlastung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024, teilte das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am Montag mit. Bisher profitierten nur eingetragene und gemeinnützige Vereine von der Übernahme der Gema-Gebühren durch den Freitstaat Bayern, nun etwa auch Feuerwehren, Sport- und Schützenvereine, Hilfsorganisationen und Kulturvereine.