Auch Wohnungslose sollen an Landtagswahl teilnehmen können

München, Berlin (epd). Auch wohnungslose Menschen ohne feste Meldeadresse können bei der bayerischen Landtagswahl am 8. Oktober 2023 ihre Stimme abgeben. Die Kommunen müssten wohnungslose Bürger und Bürgerinnen über ihre Rechte informieren und ihnen die notwendigen Schritte erklären, forderte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) am Dienstag in Berlin. Auch wohnungslose Menschen dürfen wählen, wenn sie deutsche Staatsbürger sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich gewöhnlich in dem Bundesland aufhalten, in dem sie wählen möchten, hieß es weiter.