Organspende: Patientenschützer hält Widerspruchslösung für verfassungswidrig
Augsburg (epd). Die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende hält der Präsident der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, für verfassungswidrig. Der Zeitung „Augsburger Allgemeine“ (Montagsausgabe) sagte Brysch, grundsätzlich sei jeder medizinische Eingriff ohne Zustimmung des Betroffenen eine Körperverletzung. „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu.“