Verwaltungsgerichtshof: „From the river to the sea“ darf im Einzelfall untersagt werden

München (epd). Die Parole „From the river to the sea“ darf im Einzelfall im Rahmen von Versammlungen untersagt werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Eilverfahren am Freitag entschieden. Beschwert hatte sich der Anmelder einer Versammlung, die am Samstag (10. August) auf dem Karlsplatz in München beginnen und anschließend durch die Münchener Max-Vorstadt bis zum Siegestor führen soll.