Landtag muss keine AfD-Kandidaten ins Kontrollgremium wählen
München (epd). Niederlage für die AfD vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof: Der Landtag muss nicht zwingend vorgeschlagene Kandidaten ins Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) wählen. Dass die Mehrheit der Abgeordneten die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Kandidaten für das PKG nicht gewählt habe, verletze nicht die verfassungsmäßigen Rechte der Fraktion, urteilte der Verfassungsgerichtshof laut einer Mitteilung vom Donnerstag. Damit lehnte das Gericht die Anträge der AfD-Fraktion im Organstreitverfahren aus der vergangenen Legislaturperiode ab.