Landgericht München: Kein Inflationsaufschlag auf Mieten

München (epd). Vermieter in München dürfen in der Regel bei einer Mieterhöhung nicht die Inflation auf die ortsübliche Vergleichsmiete draufrechnen. Das hat das Landgericht München I in einer Grundsatzentscheidung bezüglich des „Stichtagszuschlags“ klargestellt, teilte der Mieterverein München am Donnerstagabend mit. Vor dem Münchner Amtsgericht hatten Richter diese Frage bislang unterschiedlich beantwortet. „Eine erfreuliche Entscheidung für Münchens Mieterinnen und Mieter“, sagte Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins München.