BGH-Entscheidung zu früherer KZ-Sekretärin: Unsere Schuld lässt sich nicht relativieren

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Itzehoe gegen eine ehemalige Sekretärin des NS-Konzentrationslagers Stutthof bestätigt. Unser Gastautor Lorenz Bode ist Jurist und hält das Urteil für notwendig, wie er in seinem Kommentar schreibt.