Abgehörtes Pressetelefon: BJV kündigt Verfassungsbeschwerde an
München (epd). Der Bayerische Journalisten-Verband (BJV) reicht für ein betroffenes Mitglied Verfassungsbeschwerde gegen das Abhören eines Pressetelefons der „Letzten Generation“ ein. „Der Staat darf vertrauliche Gespräche von Journalistinnen und Journalisten nicht pauschal abhören. Das ist ein schwerer Eingriff in die Pressefreiheit“, sagt der BJV-Vorsitzende Harald Stocker laut einer Mitteilung vom Freitag. „Wir verurteilen scharf, dass hier keine sorgfältige Abwägung stattfand.“